Mit dem Urteil, dass Fanpage-Betreiber mit Facebook für Datenverstöße haftbar sind, stellte sich die Herausforderung:
Wie binde ich die Datenschutzrichtlinie in meinen Facebookauftritt ein?
Da im Impressum-Bereich nur max 2000 Zeichen verfügbar sind und der Platz in Bereich Story zu Schade wäre um es mit einer Datenschutzerklärung zu füllen, gibt es im Netz im Moment folgende Ansätze:
ein fixierter Beitrag oder ein Link zur eigenen Homepage in den Info-Bereichen „Impressum“ und „Datenrichtlinie„
Was aber, wenn man keine Homepage mit Datenschutzerklärung hat?
In den folgenden Absätzen zeige ich meinen Lösungsvorschlag, wie man die Datenschutzerklärung integrieren kann.
Verwendete Tools:
Datenschutzgenerator von Kanzlei Dr. Schwenke
Facebook: Funktion Notiz und Info-Bereich „Datenrichtlinie“
Schritt 1:
Erstelle eine Datenschutzerklärung mit Hilfe des Datenschutz-Generators
(Info: nur für Privatpersonen und Kleinunternehmen kostenlos!)
Schritt 2:
Erstelle eine Notiz auf der Fanpage
Schritt 3:
Füge die erstellte Datenschutzerklärung in die Notiz auf der Facebook Fanpage ein
Schritt 4:
Kopiere den Link / die URL zur Notiz
Schritt 5:
Füge den Link / die URL zur Notiz in den Info-Bereich „Datenrichtlinie“ ein
Vielen Dank an Kanzlei Dr. Schwenke für den Generator!